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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heilpraktikerin für Psychotherapie Isabel Bommer – Wachgeküsst, Praxis für Psychotherapie, Coaching, Supervision, Organisationsentwicklung.

Präambel

Wachgeküsst, Praxis für Psychotherapie, Coaching, Supervision, Organisationsentwicklung, Isabel Bommer, ist eine Privatpraxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939, das u.a auch die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ regelt.

Unser Aufgaben- und Betätigungsbereich als Heilpraktiker für Psychotherapie umfasst die Beratung, das Coaching und die psychotherapeutische Behandlung unter Anwendung von Kurzzeit- und tiefenpsychologischen Beratungs- und Therapieverfahren, insbesondere aus dem humanistischen Formenkreis (Prozessorientierte Psychotherapie, Gestalttherapie, hypnosystemische Verfahren).

Um dem hohen Anspruch an einen möglichst ganzheitlichen und langfristigen Erfolg unserer Klient:innen, Patient:innen, Seminar- und Ausbildungsteilnehmer:innen gerecht werden zu können, ist die Vereinbarung bestimmter Rahmenbedingungen unerlässlich.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Regeln auf dem Weg zu diesem Ziel, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu kommunizieren.

§ 1 Geltungsbereich / Anwendungsbereich / Grundlagen

(1) Soweit nicht anderweitig abweichend, ausdrücklich und schriftlich vereinbart, gelten für die Beauftragung oder die Inanspruchnahme von Beratungs-, Coaching- oder psychotherapeutischen Behandlungsleistungen sowie die Teilnahme an Seminaren, Kursen, Trainings, Schulungen, Ausbildungen und sonstigen Veranstaltungen jeglicher Art, die von Isabel Bommer, Wachgeküsst – Heilpraxis für Psychotherapie, Coaching, Supervision, Organisationsentwicklung, Löwengasse 14, 60385 Frankfurt (im folgenden “Heilpraktikerin für Psychotherapie“ oder “HP-PT“ genannt) durchgeführt werden, für alle Kund:innen, Klient:innen, Patient:innen und Ausbildungsteilnehmer:innen (im folgenden „Klient:in(nen)“ genannt), diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.

§ 2 Vertragsschluss / Behandlungsvertrag


(1) Ein rechtsgültiger Behandlungsvertrag kommt dadurch zustande, dass sich die Klient:in an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik oder Behandlung wendet und damit das generelle Dienstleistungsangebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt.

(2) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist ihrerseits jedoch nicht zur generellen Annahme von Behandlungsvertragsangeboten seitens einer Klient:in verpflichtet. Die HP-PT ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag – auch ohne Angabe von Gründen – abzulehnen. Dies insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Klient:in und HP-PT fehlt und auch zukünftig nicht erwartet werden kann.

(3) Desweiteren in Fällen, wenn es sich um Beschwerden der Klient:in handelt, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Ebenso, wenn die HP-PT durch die Annahme oder die weitere Behandlung in persönliche Gewissenskonflikte geraten könnte. Der Honoraranspruch der HP-PT für die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, bleiben in diesen Fällen in vollem Umfang erhalten.

§ 3 Zweck und Inhalt des Behandlungsvertrages



(1) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Leistungen im Sinne des Behandlungsvertrages gegenüber der Klient:in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie der Klient:in anwendet.

(2) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie informiert und berät die Klient:in vor Beginn der Behandlung über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden, die in der Regel nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Die Klient:in entscheidet selbstverantwortlich über deren Anwendung in der Diagnostik und der Therapie.

(3) Möchte oder kann die Klient:in hierüber keine Entscheidung treffen, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, diejenigen Methoden anzuwenden, die nach ihrer fachlichen Kenntnis oder aufgrund ihrer Berufserfahrung mutmaßlich dem Zielerreichungswillen der Klient:in am geeignetsten erscheinen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klient:in kann dennoch nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher – auch für eventuelle Folgen – nicht abzuleiten.

(4) Soweit die Klient:in die Anwendung der vorgeschlagenen Methoden ablehnt und ausschließlich nach schulmedizinischen oder wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden möchte, hat sie das der Heilpraktikerin für Psychotherapie gegenüber zu erklären.

(5) Der Klient:in ist bekannt, dass mit den vom HP-PT angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Die Klient:in ist selbstverantwortlich aufgefordert, evtl. bestehende medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.

(6) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf auf Grund gesetzlicher Beschränkungen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß SGB ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Substanzen, Medikamente oder Heilmittel verabreichen oder verordnen.

§ 4 Auskunftspflicht und Mitwirkung der Klient:in

(1) Die Klient:in ist zu einer aktiven Mitwirkung im Rahmen der therapeutischen Behandlung grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn der Behandlungserfolg in der Regel zu einem Großteil vom Grad der freiwilligen Einlassung und der Umsetzung der Klient:in abhängig ist.

(2) Soweit sich die Klient:in aktuell oder vor Behandlungsbeginn in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist dies der HP-PT vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Ggf. ist ihre angestrebte Behandlung durch die HP-PT zuvor mit einer behandelnden Ärzt:in oder Therapeut:in abzuklären.

(3) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist daher auch berechtigt, die Behandlung abzulehnen und/oder vorzeitig abzubrechen, wenn die Klient:in erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder nur lückenhaft erteilt, Beratungsinhalte negiert oder Therapiemaßnahmen vorsätzlich vereitelt. Dazu zählt auch das wiederholte Fernbleiben von vereinbarten Behandlungsterminen ohne triftigen Grund.

§ 5 Leistungsvergütung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

(1) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert. Dazu gelten die zwischen HP-PT und Klient:in individuell vereinbarten Sätze und Zahlungsbedingungen. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

(2) Die Klient:in ist jeweils zur vollständigen und zeitgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar im Anschluss einer jeden Beratung oder Behandlung von der Klient:in in bar an die HP-PT gegen Quittung zu bezahlen oder durch Vorauskasse für eine festgelegte Anzahl von Behandlungen/Beratungen zu entrichten. Andere individuelle Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen jeweils der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.

§ 6 Rechnungsstellung / Honorarerstattung durch Dritte


(1) Auf Wunsch kann der Klient:in im Anschluss an eine Behandlungsphase eine Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Dokumentation ausgestellt werden. Diese Rechnung enthält neben den Praxisdaten die Angaben zu Namen und Anschrift des Klienten und dem genauen Behandlungszeitraum. Barzahlungsquittungen sowie Rechnung dürfen weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt sein, dass daraus ein Rückschluss auf eine Diagnose gezogen werden kann.

(2) Eine erweiterte Rechnungsstellung, die auch diagnostische Angaben enthält (z.B. aus Erstattungsgründen), bedarf vorab eines schriftlichen, honorarpflichtigen Auftrags des Klienten.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie nicht. Privat versicherten Klient:innen oder solchen, die über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten u.U. ganz oder teilweise erstattet werden. Umfang und Höhe der Erstattung können je nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich sein.

(3) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt weder eine Direktabrechnung mit Dritten durch, noch kann ihr Honorar oder Teile davon in Erwartung einer möglichen Erstattung gestundet werden. Die Bestimmungen des § 5 (2) bleiben jeweils unberührt, auch wenn der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder solche zu haben glaubt.

(4) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erteilt in eventuellen Erstattungsfragen Dritten gegenüber keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich die Klient:in. Derartige Leistungen sind nicht Bestandteil der Beratungsleistung und gesondert honorarpflichtig.

(5) Sämtliche Angaben, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung dem Klienten über die Erstattungspraxis Dritter macht, sind unverbindlich.

§ 7 Datenschutz / Vertraulichkeit der Behandlung / Handakte

(1) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt über ihre Leistungen, Beratungen und Behandlungsschritte eigene Aufzeichnungen in Form einer Handakte. Die Klient:in willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungsvertrages ihre persönlichen Daten durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie auch auf Datenträgern gespeichert werden.

(2) Eine Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der HP-PT steht der Klient:in nicht zu. Ebenso kann sie die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen. Sämtliche Klient:innendaten werden streng vertraulich behandelt. Die HP-PT erteilt bezüglich den Beratungen, der Diagnose und der Therapie sowie deren Begleitumstände und/oder den persönlichen Verhältnissen der Klient:in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

(3) Soweit die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung), ist Absatz (2) nicht anzuwenden. Dies schließt auch Auskunftspflichten gegenüber fürsorgeberechtigten Personen ein oder. wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die HP-PT oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

(4) Auskünfte an Ehegatt:innen, Verwandte oder Familienangehörige können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klient:in erfolgen.

(5) Die Klient:in stimmt der HP-PT gegenüber ausdrücklich zu, dass ihre Krankengeschichte im Rahmen anonymisierter Fallstudien Fachkreisen zugänglich gemacht werden darf und dass sich die HP-PT mit Berufskolleg:innen konsiliarisch zu ihrem Fall beraten und dazu ihre Aufzeichnungen (Handakte) verwenden darf.

(6) Soweit gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfrist besteht, werden klientenbezogene Daten und Handakten für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.

§ 8 Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

(1) Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt, sondern es treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den Unwirksamen am nächsten kommen, bzw. solche, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommen.

(3) Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Isabel Bommer – Wachgeküsst – Heilpraxis für Psychotherapie, Coaching, Supervision, Organisationsentwicklung ist Frankfurt am Main.

Stand: 60389 Frankfurt am Main, 1. Januar 2022